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Gemeinderat aktuell - aus der Sitzung vom 24. Juni 2024
Informationen
Bürgermeister Schreglmann informierte, dass der Heimatbrief für 2022 und 2023 verteilt worden ist und zwar erstmals als Doppeljahrgang.
Schreglmann sprach die Einweihung des neuen Feuerwehrautos in Eiersheim am 9. Juni an. Das Fahrzeug ist im Rahmen eines kleinen Festes gesegnet worden. Der Bürgermeister ging auf die Einweihung des Dorfplatzes in Hundheim am 16. Juni ein und nannte zudem die Einweihung des Feuerwehrhauses mitsamt tollem Fest in Hundheim–Steinbach am letzten Wochenende. Mehr als 200 Helfer haben sich mit viel Engagement eingebracht.
Der Bürgermeister äußerte, die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni sind mit viel Arbeit gut gemeistert worden, den Helfern dankte er hierfür herzlich. Am Wochenende sind aus Moret französische Freunde zu Besuch gewesen, das Programm hat gut geklappt.
Der Bürgermeister ließ weiter Wissen, dass die Außenanlage des evangelischen Kindergartens bepflanzt und nun fertig gestellt ist. Es wird einen Tag der offenen Tür im Sommer geben. Schreglmann listete verschiedene Einladungen, zu den Jugendtagen beim FC Hundheim/Steinbach vom 28. Juni bis zum
1. Juli, die zum Oldtimertreffen des Männergesangsvereins Uissigheim auf dem Stahlberg in Uissigheim am 29. und am 30. Juni sowie die zum Dorfplatzpicknick in Hundheim anlässlich „120 Jahre Musikverein Hundheim“ am 7. Juli, auf.
Der Bürgermeister gab aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt, dass der Gemeinderat zur Nachfolge von Frau Eisenhauer in geheimer Wahl beschlossen hat, Silke Münzner aus Tauberbischofsheim für das Rechnungsamt einzustellen.
Satzungsänderung zur Entschädigung ehrenamtlich Tätiger und Angehörigen der Feuerwehr
Zum Sachverhalt hieß es, dass die Satzung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr vom Gemeinderat in der Sitzung am 19. Februar 2024 beschlossen worden ist. Ein Widerspruch von einem Bürger ist eingegangen und der Vorgang wurde zur Prüfung dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt im Landratsamt vorgelegt. Nach Prüfung liegt eine Befangenheit eines Mitglieds des Gemeinderates vor. Damit Rechtssicherheit besteht, muss die Satzung neu beschlossen werden. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Külsheim einstimmig.
Danach kümmerte sich Külsheims Gemeinderat mit der zweiten Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Zum Sachverhalt verlautbarte, die Aufwandsentschädigung für den Ortsvorsteher von Uissigheim werde in § 3 Absatz 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit festgesetzt. Im Jahr 2008 sei diese Aufwandsentschädigung von 40 Prozent auf 65 Prozent des Mindestbetrages einer Entschädigung von ehrenamtlichen Bürgermeistern in der Gemeindegrößengruppe erhöht worden, da Uissigheim aufgrund der gesunkenen Einwohnerzahl zu diesem Zeitpunkt in die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gefallen ist. Es habe sich jedoch in den letzten Jahren gezeigt, dass Uissigheim dauerhaft der Gemeindegrößengruppe zwischen 500 bis 1000 Einwohner entspricht, da die Einwohnerzahlen dauerhaft stabil sind. Deshalb soll die Aufwandsentschädigung wieder auf 40 Prozent des Mindestbetrages der Entschädigung reduziert werden. Dieser Prozentsatz wird vom Gemeindetag als Richtwert empfohlen. Die Satzung ist entsprechend zu ändern und zu veröffentlichen, die Änderung soll ab dem 1. August 2024 in Kraft treten. Der Gemeinderat entschied wie vorgetragen und einstimmig.
Ausbau der Jahnstraße
Die Maßnahme ist im Haushalt eingeplant. Es ist vorgesehen, die Jahnstraße in diesem Jahr auszubauen. Der Ausbau beginnt ab dem Anwesen „Jahnstraße 2“ und ende an der Einmündung „Am E-Werk“, die Ausbaulänge beträgt 165 Meter. Vorgesehen sind auch die Auswechslung einer Kanalhaltung, sowie die Erneuerung der Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze. Des Weiteren soll der Regenüberlauf mittels einer Lamellentauchwand zur Schmutzstoffrückhaltung ertüchtigt werden. Im Zuge dieser Arbeiten wird gleichzeitig die Wasserversorgungsleitung erneuert, die Kabelverlegung für Strom, Straßenbeleuchtung, DSL-Leerrohre und Telekom erfolgt in einem gemeinsamen Graben im Gehweg.
Die Bauarbeiten sind über das Vergabeportal des Staatsanzeigers öffentlich ausgeschrieben worden. Insgesamt haben vier Firmen ein Angebot abgegeben, die Submission hat zu dem rechnerisch und fachtechnisch geprüften Ergebnis geführt, dass die Firma Benninger-Bau GmbH (Bad Mergentheim) mit dem Angebot von brutto 619.676,84 Euro als günstigster Bieterin der Zuschlag zu erteilen ist. Der Gemeinderat der Stadt Külsheim beschloss einstimmig, die Bauarbeiten für den Ausbau der Jahnstraße an die Firma Benninger-Bau GmbH aus Bad Mergentheim zu vergeben. Der „Abschnitt 3“ des Leistungsverzeichnisses wird direkt mit dem Stadtwerk abgerechnet, ein entsprechender Bauvertrag ist abzuschließen.
Anschaffung von 44 iPads (10. Generation, 64 GB) für die Pater-Alois-Grimm-Schule
Die iPads sollten als Leih- bzw. Mietkaufgeräte für die Schüler der „Klassen 7“ beschafft werden. Von drei Firmen sind Angebote angefordert worden. Die Firma Bechtle bietet zum günstigsten Preis in Höhe von 20.394,22 Euro an.
In der Vergangenheit sind bereits iPads bei dieser Firma bestellt worden, die Lieferung, die Waren sowie der Service waren einwandfrei. Die Stadt Külsheim hat im Haushalt 2024 Gelder für die Anschaffung der iPads bereitgestellt, die Finanzierung ist somit gewährleistet. Das Gremium befürwortete den entsprechenden Beschlussvorschlag einstimmig mit der Ergänzung, die Schule wird aufgefordert, alte PC-Geräte zeitnah zu entsorgen.
Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026
Der Bürgermeister sagte, man wolle „informieren, dass wir nichts wissen“. Dies sei ein Beispiel, wie Kommunen im Regen stehen gelassen werden.
Rechnungsamtsleiterin Geiger-Schmitt führte zum Sachverhalt aus, dass zur Einführung des Bundesgesetzes zur ganztägigen Förderung und Betreuung der Grundschulkinder von Klasse eins bis vier ab dem Schuljahr 2026/2027 der Gemeinderat bereits in zwei Sitzungen im Jahr 2022 informiert worden ist. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches hat das Schulgesetz geändert werden müssen, was am 9. April 2024 erfolgt ist.
Letztverantwortlich für das Vorhandensein der Ganztagesplätzen in ausreichender Zahl ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe, das Landratsamt. Der Landkreistag wehrt sich gegen diese „rechtlich schräge Situation“. Der Rechtsanspruch umfasst werktäglich acht Zeitstunden an fünf Werktagen, besteht auch in den Schulferien. Es könnten Schließzeiten ausschließlich in den Schulferien bis zu vier Wochen festgelegt werden. Das bedeute, in den Ferien müsse auch eine achtstündige Betreuung organisiert werden.
Hier fehlt bisher noch die gesetzliche Regelung vom Land. Es muss eine Stichtagsregelung formuliert werden, wonach die Eltern sich sechs Monate vor Schuljahresbeginn verbindlich erklären müssen, damit die Schulträger entsprechend planen können. Die Eltern sind nicht verpflichtet, den Rechtsanspruch in Anspruch zu nehmen. Sie müssten sich jeweils immer für ein Schuljahr entscheiden, ob sie eine Ganztagsbetreuung wünschen oder nicht.
Geiger-Schmitt erläuterte, aktuell im Schuljahr 2023/2024 sind insgesamt 184 Schüler in der Grundschule, davon sind 103 Kinder in der Betreuung, was zirka 56 Prozent entspricht. Von den Experten wird eine Betreuungsquote in dieser Größenordnung prognostiziert. Die Rechnungsamtsleiterin sagte, „wir haben derzeit flexible Module“. Die Ganztagsgrundschule legt sich auf ein Zeitmodell fest, dies könnten drei, vier oder fünf Tage mit sieben oder acht Zeitstunden sein.
Die Betreuung erfolgt unter Schulaufsicht, die restliche Zeit soll mit ergänzender Betreuung aufgefüllt werden. Es gibt keine speziellen Anforderungen zum Betreuungspersonal, dadurch könnten die Betreuungskräfte in der PAGS behalten werden, pädagogische Fachkräfte würden nicht gefordert. Ebenso gibt es keine Vorgaben zur Gruppengröße und zu den Räumlichkeiten.
Geklärt werden muss noch, ob die Ferienangebote von der Schule angeboten würden und somit der Schulaufsicht unterliegen oder ob der kommunale Träger die Betreuung übernehmen muss. Auch in den Ferien muss an fünf Tagen die Woche acht Stunden betreut werden. Möglich wäre auch eine Einbindung durch Vereine. Zurzeit wird zusammen mit der Schulleitung ein Modell für Külsheim erarbeitet.
Die Rechnungsamtsleiterin ergänzte, der Gemeindetag und der Städtetag kritisierten das Land, das Vorgaben macht, ohne mit den Kommunen im Vorfeld gesprochen zu haben. Nach dem Rechtsanspruch für Kindergartenplätze ist dies nun die nächste große Herausforderung für alle Kommunen im Bereich der Kinderbetreuung. Zur Förderung sagte Geiger-Schmitt, das entsprechende Programm ist hoffnungslos überzeichnet.
Die Rechnungsamtsleiterin sagte zudem, in Külsheim will man den ehemaligen katholischen Kindergarten am Schloss erwerben und die Betreuung in diesem Gebäude organisieren. Die Umbaumaßnahmen müssten geplant und dann entsprechende Zuschussanträge gestellt werden. Verschiedene Möglichkeiten kommen in Betracht. Der Bürgermeister fasste zusammen, es gibt noch tausend offene Fragen, „wir müssen uns selber helfen“.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen per Beschluss zur Kenntnis. Eine Entscheidung über die genaue Ausgestaltung ist voraussichtlich im Oktober zu treffen.
Bausachen
Bei den Bausachen gab es einen Befreiungsantrag zur Errichtung einer Gartenhütte auf einem Baugrundstück im Spessartblick 19 auf Gemarkung Hundheim. Der Gemeinderat stimmte der Befreiung in der eingereichten Form einstimmig zu.
Anfragen
Von einem Gemeinderatsmitglied wurden bestehende Erdhaufen im Gewerbepark II hinter der Feuerwehr hinterfragt. Der Bürgermeister erklärte, es müssten Lagerflächen für Bauarbeiten z.B. in der Rommelstraße zur Verfügung gestellt werden. Die Erde muss beprobt werden und die Haufen kommen dann anschließend wieder weg.
Uissigheims Ortsvorsteher Klaus Kuß sagte, in der Uissigheimer Stahlberghalle werde der Boden herausgerissen, es gebe seit zwei Monaten drei große Container auf dem Parkplatz. Heiko Wolpert vom Bauamt sprach von einer größeren Aktion im Rahmen der Sanierung der Stahlberghalle. Das Material darf entsorgt und muss aber erst umgelagert werden.
Eine weitere Frage ging darum, wer Beträge für die Kindergärten festlegt. Schreglmann informierte, „wir nehmen immer Richtsätze der kommunalen Spitzenverbände“ und das Külsheimer Betreuungsangebot ist relativ flexibel.
Ein Gemeinderat äußerte, er sei gefragt worden, ob der Schrott auf dem separat eingezäunten Gelände neben der Firma Koch privat sei. Laut Bürgermeister ist dies Firmengelände eines auswärtigen Gewerbetreibenden und wird auch von den zuständigen Stellen überprüft.
Weiter gefragt wurde aus dem Gremium, ob man Verkehrsschilder umstellen darf, denn Anwohner der Bergstraße in Külsheim äußerten, dass Schilder für den LKW-Verkehr undeutlich wären.
Ein Bürger meinte, Feldwege in Steinfurt brauche man wegen Verschmutzung nicht mehr mit dem Fahrrad zu befahren, was den Bürgermeister zur Aussage brachte, Verursacher werden ermittelt und zur Kasse gebeten. Schreglmann ergänzte, dass es im Stadtgebiet über 1000 Kilometer landwirtschaftliche Straßen gibt, die Fahrzeuge werden immer größer, die Wege sind nicht entsprechend ausgelegt und einige wenige machen die Wege kaputt. Das Thema ist auf der Agenda und wird peu à peu angegangen.